Geltungsbereich Bebauungsplan/FNP-Änderung
Geltungsbereich Bebauungsplan/FNP-Änderung
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.04.2023 den Beschluss zur Aufstellung desBebauungsplans Nr. O/14/135 mit der Bezeichnung „Nahversorgungszentrum Georg-Schlesinger-Straße“ (Sandow) sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich der Planverfahren mit einer Gesamtfläche von 1,4 ha umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Sandow (Flur 100): Flurstücke 181, 183, 401, 569 und 570 teilweise.

Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch die Thomas-Müntzer-Straße, im Osten durch das Gelände der Integrationskita „Janusz Korczak“, im Süden durch die Georg-Schlesinger-Straße und im Westen durch die Willy-Brandt-Straße gebildet.

Planungsziel ist die Neustrukturierung des Areals und die Ausweisung eines sonstigen Son-dergebietes Nahversorgung gemäß § 11 BauNVO.

Mit der geplanten Erweiterung der Verkaufsfläche soll den heutigen Ansprüchen der Kunden an moderne Einkaufseinrichtungen Rechnung getragen und die Nahversorgung innerhalb des Stadtgebietes gesichert werden. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist der Standort als D-Zentrum (Nahversorgungszentrum) ausgewiesen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des BauGB im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der Planfassung vom 07.02.2022 stellt das Areal als Wohnbaufläche dar. Da die aktuelle städtebauliche Zielstellung die Entwicklung eines Sondergebietes Nahversorgung gemäß § 11 BauNVO vorsieht, ist der Flächennutzungsplan für den betroffenen Teilbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu ändern.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Veröffentlichung der Planungsdokumente im Internet durchgeführt.

Daher werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Nahversorgungszentrum Georg-Schlesinger-Straße“ sowie zur FNP-Änderung für den Zeitraum vom 11.09.2023 bis einschließlich 18.09.2023 an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieses Zeitraums können zu den Unterlagen Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind spätestens bis 22.09.2023 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), das mit im Internet veröffentlicht wird.

Unterlagen zum Download: