Rechtsgrundlage und Aufgaben des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die langfristig beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Dabei wird in verschiedene Kategorien untergliedert. Dargestellt werden Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen z.B. für Forschung (BTU), Kliniken oder Einkaufszentren. Zudem enthält er Flächen für Gemeinbedarf wie Schulen, wichtige Verkehrstrassen sowie Ver- und Entsorgungsanlagen. Der Freiraum wird gegliedert in Grün- und Freiflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald und Wasserflächen. Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete) werden ebenfalls in den FNP übernommen.

Damit beinhaltet der FNP die Konzeption für die gesamtheitliche Bodennutzung der Stadt und bereitet die Entwicklung entsprechend vor. Daher wird der FNP auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Die Darstellungen im FNP beziehen sich nicht auf einzelne Grundstücke, sondern auf größere zusammenhängende Flächen. Damit ist der FNP nicht parzellenscharf. Grundstückseigentümer können aus ihm keine Baurechte ableiten.

Der FNP wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Er bildet die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die aus dem FNP zu entwickeln sind. Verbindliches Baurecht wird erst mit einem Bebauungsplan geschaffen.

Zeithorizont des Flächennutzungsplanes

Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes ist gesetzlich nicht fixiert. Sie muss sich an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde orientieren. Als Zeithorizont des Cottbuser FNP werden in der Regel 10 - 15 Jahre angesetzt.