Sachlicher Teilflächennutzungsplan“ Windkraftnutzung“ (Neuaufstellung)

Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Stadt Cottbus (sTFNP-W) mit der dargestellten Konzentrationsfläche innerhalb des Stadtgebietes ist seit dem 26.03.2011 rechtswirksam.

Vor dem Hintergrund des 2016 rechtskräftig gewordenen sachlichen Teilregionalplanes, hat die regionale Planungsstelle Lausitz-Spreewald 2017 die Stadt aufgefordert, i. S. v. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eine Angleichung der im sTFNP-W dargestellten Konzentrationsfläche an die Abgrenzung des Windeignungsgebietes „Wind 22 Cottbus-Ost“ im sTRP-W vorzunehmen. Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz entsprechend die Neuaufstellung des sTFNP am 27.02.2019 beschlossen. Die Neuaufstellung befindet sich derzeit im Verfahren:

Aufstellungsbeschluss