Aktuelle Entscheidung über die Freistellung von in der Praxis befindlichen Auszubildenden und Studierenden, 18. – 27.03.20

Liebe Azubis und Studierende,

im Zuge der täglich neuen Entscheidungen bezüglich der Thematik Corona und deren Umgang und Festlegungen auf die Beschäftigten, ist heute bestimmt worden, die alle Azubis und Studierenden, die ab 18.03. – 27.03.2020 in der Praxis eingesetzt wären (normal laut Dienstplanung, Absage dbu- als auch Berufsschulunterricht) für diesen Zeitraum auf Abruf von der Arbeit bezahlt freizustellen . Sie erhalten in gleichen Atemzug den Auftrag, zu Hause theoretisches Wissen aufzuarbeiten, zu üben bzw. zu wiederholen oder an Ihren Praxisbelegen zu schreiben.

Ich werde Sie am 27.03. im Laufe des Tages bzw. am 30.03.20 morgens (in Abhängigkeit neuer Festlegungen zur weiteren Verfahrensweise) informieren, was weiter zu tun ist.

In Ihren Arbeitszeitnachweis vermerken Sie für diesen Zeitraum das Kürzel „F".

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese verrückte Zeit!!!!!!!!!

Liebe Grüße

Ihre Ausbildungsleiterin