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Liebe Azubis und Studierende,

den Fachbereich Verwaltungsmanagement erreichten bezüglich der Regelungen zur Freistellung der Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter viele Anfragen. Für ein einheitliches Handeln innerhalb der Verwaltung sind durch die Fachbereichsleiterin, Frau Gotzel, folgende Hinweise bezüglich des Urlaubs und des Arbeitszeitkontos – die auch für Sie Gültigkeit haben, per Email an alle Beschäftigten gegeben worden:

  • Für Beschäftigte, die Arbeitszeitkonto oder Urlaub in Anspruch nehmen, gelten die normalen Regelungen. Bei bevorstehender Beendigung  haben sie sich beim Vorgesetzten zu melden, um den weiteren Einsatz abzustimmen.
  • Laut unserer Dienstvereinbarung zum Tarifurlaub § 5 (1) gilt:

„Entscheidung über den Urlaubsplan steht den in dem Urlaubsplan eingetragenen Urlaubswünschen der Beschäftigten nichts entgegen, ist er vom zuständigen Vorgesetzten zu bestätigen. Wurde dem Urlaubsplan bis zum 31. Januar durch den zuständigen Vorgesetzten nicht widersprochen, gilt er als zugestimmt."

Beschäftigte, die in der kommenden Zeit Urlaub laut bestätigten Urlaubsplan geplant hatten, haben diesen anzutreten, auch wenn der Reiseveranstalter die geplante Reise abgesagt hat. Die Urlaubsplanung ist durch die Festlegungen zur Bekämpfung des Corona-Virus nicht aufgehoben.

Liebe Grüße

Ihre Ausbildungsleiterin