Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die langfristig beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Dabei wird in verschiedene Kategorien untergliedert. Dargestellt werden Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen z.B. für Forschung (BTU), Kliniken oder Einkaufszentren. Zudem enthält er Flächen für Gemeinbedarf wie Schulen, wichtige Verkehrstrassen sowie Ver- und Entsorgungsanlagen. Der Freiraum wird gegliedert in Grün- und Freiflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald und Wasserflächen. Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete) werden ebenfalls in den FNP übernommen.
Damit beinhaltet der FNP die Konzeption für die gesamtheitliche Bodennutzung der Stadt und bereitet die Entwicklung entsprechend vor. Daher wird der FNP auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Die Darstellungen im FNP beziehen sich nicht auf einzelne Grundstücke, sondern auf größere zusammenhängende Flächen. Damit ist der FNP nicht parzellenscharf. Grundstückseigentümer können aus ihm keine Baurechte ableiten.
Der FNP wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Er bildet die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die aus dem FNP zu entwickeln sind. Verbindliches Baurecht wird erst mit einem Bebauungsplan geschaffen.
Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplanes ist gesetzlich nicht fixiert. Sie muss sich an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde orientieren. Als Zeithorizont des Cottbuser FNP werden in der Regel 10 - 15 Jahre angesetzt.
Derzeit sind die Flächennutzungspläne für das Stadtgebiet der Stadt Cottbus in den Gebietsgrenzenvon 2003 in der Planfassung der 1. Änderung aus 2004 sowie die Flächennutzungspläne der eingemeindeten Ortsteile Gallinchen und Groß Gaglow rechtswirksam.
Diese Flächennutzungspläne stehen im Geoportal der Stadt Cottbus zum Download zur Verfügung.
Zum Geoportal: Flächennutzungspläne der Stadt
Der Erläuterungsbericht zur 1. Änderung des FNP aus dem Jahr 2004 steht hier zum Download zur Verfügung
Erläuterungsbericht (PDF / 805.46 KByte / 27.05.2011)
Für den Ortsteil Kiekebusch existiert bisher kein FNP.
Weiterhin ist der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung aus dem Jahr 2010 rechtswirksam. Mit diesem wird die Planung und Ansiedlung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen im Stadtgebiet gesteuert. Dazu weist der Teilflächennutzungsplan eine Sonderbaufläche für die Windkraftnutzung/ Konzentrationsfläche im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aus.
Der FNP Windkraftnutzung steht hier zum Download zur Verfügung:
Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung (PDF / 3.56 MByte / 22.11.2017)
Begründung und Umweltbericht (PDF / 7.66 MByte / 22.11.2017)
Seit der Inkraftsetzung des Flächennutzungsplanes für das Cottbuser Stadtgebiet sind mehr als 13 Jahre vergangen. Die städtebaulichen Entwicklungsziele haben sich seitdem weiterentwickelt. Zudem wurde das Stadtgebiet um drei Ortsteile vergrößert. Auch die damit einhergehenden Veränderungen haben die Prämissen und Rahmenbedingungen der städtebaulichen Entwicklung der Gesamtstadt beeinflusst. Daher ist eine Anpassung der Zielvorstellungen erforderlich.
Weiterführende Informationen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erhalten Sie über die rechts stehende Navigationsleiste.
Frau Mohaupt | Zimmer: 4.073 | Telefon: 0355 / 612 4144 |
Frau Kiese | Zimmer: 4.059 | Telefon: 0355 / 612 4112 |