Neu: Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung
haben Sie seit 1. Juli 2022 die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung zu stellen.
Welche Vorgänge sind möglich?
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Wunschkennzeichen reservieren
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung
- Umschreibung
- Adressänderung
- Neuzulassung
Kooperation mit dem Landkreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz
Am 07.12.2021 wurde vom Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Holger Kelch, die Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Fahrzeug-Zulassungswesen mit dem Landrat von Spree-Neiße, Harald Altekrüger, und dem Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Siegurd Heinze, unterzeichnet.
Die Zulassungsbehörden der Stadt Cottbus und der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz sind als Kooperationspartner berechtigt, Anträge zu Fahrzeug-Zulassungen, die in die örtliche Zuständigkeit der anderen Kooperationspartner fallen, entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu bescheiden.
Bitte beachten Sie, dass die Neuvergabe eines amtlichen Kennzeichens nach der Abmeldung eines Fahrzeuges am selben Tag aus technischen Gründen nicht möglich ist. Hierfür sprechen Sie bitte in der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde vor.
Bei Zulassung eines Fahrzeuges auf ein vorab reserviertes Kennzeichen ist es zwingend notwendig, die Reservierungs-PIN bzw. Reservierungsnummer vorzulegen!
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz bietet den Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in
den o.g. Landkreisen seit dem 01. Januar 2022 die Dienstleistungen der Fahrzeugzulassung an.