
Aktueller Hinweis
Die Ausländerbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist Ansprechpartner für alle aufenthaltsrechtlichen/ausländerrechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa stehen.
Neben der Hauptstelle der Ausländerbehörde in Cottbus/Chóśebuz wird im Gebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Zweigstelle betrieben.
Die Ausländerbehörde ist in drei Teams unterteilt:
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Allgemeine Ausländerangelegenheiten/EU-Freizügigkeitsrecht
- Bearbeitung von Anliegen für die Aufenthaltszwecke Studium/Ausbildung, Beschäftigung/Erwerbstätigkeit, Familienangehörige zu Deutschen sowie Anliegen zum Freizügigkeitsrecht-EU
- Wenn Sie Fragen zur Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft in Ihrem Unternehmen haben, können Sie sich per E-Mail an Arbeitgeberberatung-Auslaenderbehoerde@cottbus.de wenden.
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Humanitäre Angelegenheiten Cottbus
- Bearbeitung von Anliegen für humanitäre Aufenthaltszwecke (§§ 22 – 26 AufenthG sowie deren Familienangehörige) mit Wohnsitz in Cottbus
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Humanitäre Angelegenheiten Landkreis Spree-Neiße
- Bearbeitung von Anliegen für humanitäre Aufenthaltszwecke (§§ 22 – 26 AufenthG sowie deren Familienangehörige) mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße
Darüber hinaus ist die Staatsangehörigkeitsbehörde der Ausländerbehörde zugeordnet.