Andreas Franke

Aktueller Hinweis

Die Ausländerbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist Ansprechpartner für alle aufenthaltsrechtlichen/ausländerrechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit innerhalb der Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa stehen.

Neben der Hauptstelle der Ausländerbehörde in Cottbus/Chóśebuz wird im Gebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Zweigstelle betrieben.

Die Ausländerbehörde ist in drei Teams unterteilt:

  1. Allgemeine Ausländerangelegenheiten/EU-Freizügigkeitsrecht
    • Bearbeitung von Anliegen für die Aufenthaltszwecke Studium/Ausbildung, Beschäftigung/Erwerbstätigkeit, Familienangehörige zu Deutschen sowie Anliegen zum Freizügigkeitsrecht-EU
    • Wenn Sie Fragen zur Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft in Ihrem Unternehmen haben, können Sie sich per E-Mail an Arbeitgeberberatung-Auslaenderbehoerde@cottbus.de wenden.


  2. Humanitäre Angelegenheiten Cottbus
    • Bearbeitung von Anliegen für humanitäre Aufenthaltszwecke (§§ 22 – 26 AufenthG sowie deren Familienangehörige) mit Wohnsitz in Cottbus


  3. Humanitäre Angelegenheiten Landkreis Spree-Neiße
    • ​Bearbeitung von Anliegen für humanitäre Aufenthaltszwecke (§§ 22 – 26 AufenthG sowie deren Familienangehörige) mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße

Darüber hinaus ist die Staatsangehörigkeitsbehörde der Ausländerbehörde zugeordnet.