
Die Fahrerlaubnisbehörde bietet sämtliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr stehen. (u. a. Erteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis, Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Pflichtumtausch Führerschein)
Hinweis: Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug durch ein Gericht oder die Behörde ist eine online Terminvereinbarung nicht möglich. In diesen Fällen wenden Sie sich zur Terminvereinbarung bitte an: Tel: 0355 612 4788 oder an fahrerlaubnis@cottbus.de