Die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bearbeitet Bürgeranliegen ausschließlich mit Termin.
Falschbuchungen werden storniert. Bitte achten Sie auf die richtige Auswahl der Kategorie Ihres Anliegens. Bei Unklarheiten wenden Sie sich direkt per Mail oder Telefon an die Ausländerbehörde.
Wegen der notwendigen Umstrukturierung des Terminmanagements für die Zukunft sind für die Ausländerbehörde aktuell keine Terminbuchungen ab Mai 2023 möglich. Die Freigabe erfolgt erst nach Umstellung des Systems.
Aus den genannten Gründen sind zurzeit ebenfalls keine Terminbuchungen für die Staatsangehörigkeitsbehörde ausführbar.
Für diese Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis.
Personen mit Wohnsitz im Landkreis Spree-Neiße:
Für die Beantragung einer Aufenthaltsgestattung oder eines humanitären Aufenthaltstitels (§§ 22-26 AufenthG) stellen Sie bitte über auslaenderbehoerde@cottbus.de eine Terminanfrage für die Vorsprache in der Zweigstelle Forst.
Für die Terminvereinbarung in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz bestehen folgende Möglichkeiten:

Internet:
Terminvereinbarungen sind für allgemeine Ausländerangelegenheiten, Asyl- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sowie zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels über folgende Online-Anwendung möglich:
E-Mail: auslaenderbehoerde@cottbus.de
Telefon: 0355 612-3355 oder 0355 612-3205
Fax: 0355 612-13-3104
Für eine schnelle Zuordnung übermitteln Sie bitte folgende Angaben in deutscher Sprache:
- Name, Vorname und Geburtsdatum von Ihnen und allen Familienangehörigen, die mit vorsprechen wollen (bitte Name und Vorname in der Schreibweise des Passes)
- den Grund Ihrer Vorsprache (z. B. erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Erteilung einer Niederlassungserlaubnis).
Antragsformulare werden nach Anforderung postalisch oder per Mail zugesandt.