Bearbeitung von Bürgeranliegen in der Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz wird Bürgeranliegen in den kommenden Wochen aus epidemiologischen Gründen ausschließlich mit Terminvergaben bearbeiten.
Auf Grund technischer Umstellungen ist die Online-Buchung von Terminen für das Jahr 2021 gegenwärtig noch nicht möglich. Schreiben Sie uns bitte eine E-Mail (auslaenderbehoerde@cottbus.de) mit Ihrem Anliegen und Terminwunsch. Ein Termin wird Ihnen zeitnah mitgeteilt.
Beim Betreten und während des gesamten Aufenthalts in den Verwaltungsstandorten der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Hinweise
- Die Vorsprache in der Ausländerbehörde ist im Normalfall nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt perper Anfrage (E-Mail, Telefon oder Post). Im Vorfeld können Sie bereits sämtliche Antragsunterlagen per E-Mail oder Post an die Ausländerbehörde senden, damit eine Vorprüfung erfolgen kann und keine weitere Vorsprache erforderlich ist.
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Die Ausstellungen von Bescheinigungen kann auf dem Postweg ohne Terminvorsprache erfolgen.
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In der aktuellen Situation bleibt die Zweigstelle in Forst (Landratsamt) geschlossen.
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme ohne persönliche Vorsprache:
E-Mail: auslaenderbehoerde@cottbus.de
Telefon:
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0355 612-3355
(Anliegen zu Aufenthaltstiteln, Visumanträge, Verpflichtungserklärung) -
0355 612-3372
(Asyl, Duldung, EU-Bürger)