Nach den allgemeinen Ladenöffnungszeiten dürfen Verkaufsstellen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet sein. Am 24. Dezember dürfen Verkaufsstellen bis 14:00 Uhr geöffnet sein, wenn dieser nicht auf einen Sonntag fällt.

Über § 5 Absatz 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) wird die Stadt Cottbus/Chóśebuz ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen ausnahmsweise aus besonderem Anlass zu gestatten. Dazu hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Diese ist über den nachfolgenden Link erreichbar.

Link zur aktuellen Verordnung

Ob die jeweilige Veranstaltung stattfinden wird und damit an dem verkaufsoffenen Sonntag geöffnet werden darf, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Übersicht.

Aktueller Stand für das Jahr 2023

Verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet (§ 5 Absatz 1 BbgLöG)

Datum Anlassgebende Veranstaltung Wird die Veranstaltung stattfinden?
19.02.2023 Zug der fröhlichen Leute ja
18.06.2023 Cottbuser Stadtfest ja
10.09.2023 Töpferfest ja
10.12.2023 Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterne ja
17.12.2023 Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterne ja

Verkaufsoffene Sonntage in einzelnen Stadtteilen (§ 5 Absatz 2 BbgLöG)

Datum Anlassgebende Veranstaltung und privilegierter Stadtteil Wird die Veranstaltung stattfinden?
29.01.2023 Wendische Fastnacht in Willmersdorf ja
02.04.2023 15. Lausitzer Walei-Meisterschaft in Groß Gaglow ja
01.10.2023 Lausitzer Herbstmarkt in der Stadtmitte ja