Das Gewerbezentralregister ist im Gegensatz zum Gewerbe-Melderegister der Kommune ein zentrales Register. Hier werden für die gesamte Bundesrepublik die Gewerbetreibenden eingetragen, die in Bezug auf ihr Gewerbe negativ in Erscheinung getreten sind. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden (zur Prüfung der Zuverlässigkeit) oftmals für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, zur Vorlage für Zertifizierungen bzw. zur Vorlage bei einer Behörde benötigt. Beachten Sie bitte, dass bei der örtlichen Verwaltungsbehörde nur Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister gestellt wird. Diese schickt dann zum Bundesamt für Justiz nach Bonn, von wo Sie dann die eigentliche Auskunft erhalten.
Bedenken Sie, dass die Bearbeitung eines Antrages ca. 4 Wochen dauern kann.
Die Gebühr für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 EUR.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis (beidseitige Kopie) oder Reisepass (Kopie) mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
- ausgefüllter Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Formblatt)
Verfügbare Dokumente:
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen
Ihre Ansprechpartnerin:
Name, Adresse, E-Mail | Telefon |
Frau Kerstin Büttner
Berliner Str. 6 |
0355 612-2763 |
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