Auf Grundlage des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) und der Naturschutzbeiräteverordnung (NSchBV), erfolgt im Jahr 2024 die Neuberufung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz.

In den Beirat sind im Naturschutz besonders fachkundige und erfahrene Bürgerinnen und Bürger zu berufen, die Kenntnisse auf dem Gebiet der Botanik, der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung oder auf verwandten Gebieten besitzen. Weiterhin sollten gute Ortskenntnisse, sowie Erfahrung aus längerer, erfolgreicher Tätigkeit für den Naturschutz und die Landschaftspflege vorhanden sein. Die aktive Teilnahme und Mitarbeit im Gremium werden vorausgesetzt. Unter Einhaltung dieser Anforderungen können auch Bürgerinnen und Bürger in den Beirat berufen werden, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der Stadt Cottbus/ Chóśebuz haben.

Der Beirat setzt sich aus sieben Mitgliedern und deren Stellvertretern zusammen. Die Berufung erfolgt auf die Dauer von fünf Jahren.

Die Beiratsmitglieder und Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig. Für die Teilnahme an Sitzungen erfolgt eine Aufwandsentschädigung gem. NSchBV.

Bedienstete der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz sind von der Mitarbeit im Beirat ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die an einer Mitarbeit im Naturschutzbeirat interessiert sind und die genannten Anforderungen erfüllen, sind eingeladen sich zu bewerben.

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte schriftlich oder per E-Mail bis zum 28.03.2024 an:

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
GB II.1 Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
FB 72 Umwelt und Natur
Untere Naturschutzbehörde
Neumarkt 5, 03046 Cottbus

oder:

umweltamt@cottbus.de.

Die Untere Naturschutzbehörde steht Ihnen bei Fragen unter 0355 612-2779 und -2720 gerne zur Verfügung.

Cottbus/Chóśebuz, den 18.01.2024
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Natur und Umwelt
Untere Naturschutzbehörde
gez. Stephan Böttcher
Fachbereichsleiter

veröffentlicht im Amtsbaltt 03/2024 vom 17.02.2024