Naturschutz in Bauvorhaben

Bei der Durchführung von baugenehmigungspflichtigen Baumaßnahmen (Neubau-, Abriss- und Sanierungsmaßnahmen) ist regelmäßig die Erforderlichkeit von besonderen Bauvorlagen entsprechend der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung – BbgBauVorlV zu beachten.

Unter Anlage 3 (1) der BbgBauVorlV im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg finden Sie die zu prüfenden naturschutzfachlichen Tatbestände. Insbesondere bei sanierungs- und Abrissvorhaben weisen wir auf die rechtzeitige Beachtung der unter Punkt 1.4 aufgeführten artenschutzrechtlichen Punkte hin.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde Cottbus/Chóśebuz gerne zur Verfügung.

Rechtsvorschriften Natur des MLUK: Rechtsvorschriften Natur des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

Brandenburgische Biberverordnung:
Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber (Brandenburgische Biberverordnung - BbgBiberV) vom 17. April 2020

Wölfe in Brandenburg:
Informationen zu Wölfen in Brandenburg/

Informationen zu Bienenschwärmen, Wespen und Hornissen:
Imkerverein Cottbus e. V.