Was ist ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept und welche Bausteine beinhaltet es?

Ein Einzelhandelskonzept besteht im Kern aus den folgenden Bausteinen...

  • Angebotsanalyse (Auswertung der Vollerhebung des städtischen Einzelhandels)
  • Analyse der wohnortnahen Versorgung
  • Nachfrageanalyse
  • Zentralitätskennziffern und Entwicklungspotenziale
  • Zentrenkonzept
  • Aufstellung einer Sortimentsliste

Ein Einzelhandelskonzept definiert in der Regel...

  • Ziele und Leitlinien über die Einzelhandelsentwicklung
  • zentrale Versorgungsbereiche
  • eine ortsspezifische Liste nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
  • eine rechtssichere Begründung der einzelnen Bausteine

Was kann passieren, wenn eine Kommune kein Steuerungskonzept verwendet?

  • Ungeordnete Entwicklung des Einzelhandels, zentrale Standorte vs. städtebauliche Randlagen
  • Verkaufsflächenzuwachs in nichtzentralen Lagen, auch mit innenstadtrelevanten Sortimenten
  • Investor*innenabhängige Einzelfallentscheidungen
  • Schließung von Betrieben in der Innenstadt, Verlagerungen von Betrieben aus dem Zentrum an nichtzentrale Standorte
  • Frequenzrückgänge in der Innenstadt

Was sind Möglichkeiten und Grenzen eines Einzelhandelskonzeptes?

Möglichkeiten

  • Absicherung der kommunalen Entwicklungsziele durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
  • Vorausschauende Gesamtplanung statt hektischer Einzelfallbetrachtung
  • Sicherung und Stärkung der Innenstadt sowie der verbrauchernahen, möglichst fußläufigen Nahversorgung
  • Sicherung von Gewerbeflächen für klassische Gewerbebetriebe/Handwerker*innen
  • Planungs- und Investitionssicherheit für Stadt, Einzelhandel, Immobilieneigentümer*innen, Pro-jektentwickler*innen
  • Umsetzung des Konzepts in der Bauleitplanung nach Beschluss als Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. §1 (6) Nr. 11 BauGB
  • Rechtssicheres räumliches Steuerungsinstrument

Das Einzelhandelskonzept gibt die „Spielregeln“ für alle Marktteilnehmenden vor!

Grenzen

  • Informelles Konzept; Inhalte müssen erst in Bauleitplanung überführt werden, um rechtsbindend zu werden
  • ei Prüfung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben müssen neben den Aussagen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes auch die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR 2019) erfüllt werden