Was ist ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept und welche Bausteine beinhaltet es?
Ein Einzelhandelskonzept besteht im Kern aus den folgenden Bausteinen...
- Angebotsanalyse (Auswertung der Vollerhebung des städtischen Einzelhandels)
- Analyse der wohnortnahen Versorgung
- Nachfrageanalyse
- Zentralitätskennziffern und Entwicklungspotenziale
- Zentrenkonzept
- Aufstellung einer Sortimentsliste
Ein Einzelhandelskonzept definiert in der Regel...
- Ziele und Leitlinien über die Einzelhandelsentwicklung
- zentrale Versorgungsbereiche
- eine ortsspezifische Liste nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten
- eine rechtssichere Begründung der einzelnen Bausteine
Was kann passieren, wenn eine Kommune kein Steuerungskonzept verwendet?
- Ungeordnete Entwicklung des Einzelhandels, zentrale Standorte vs. städtebauliche Randlagen
- Verkaufsflächenzuwachs in nichtzentralen Lagen, auch mit innenstadtrelevanten Sortimenten
- Investor*innenabhängige Einzelfallentscheidungen
- Schließung von Betrieben in der Innenstadt, Verlagerungen von Betrieben aus dem Zentrum an nichtzentrale Standorte
- Frequenzrückgänge in der Innenstadt
Was sind Möglichkeiten und Grenzen eines Einzelhandelskonzeptes?
Möglichkeiten
- Absicherung der kommunalen Entwicklungsziele durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
- Vorausschauende Gesamtplanung statt hektischer Einzelfallbetrachtung
- Sicherung und Stärkung der Innenstadt sowie der verbrauchernahen, möglichst fußläufigen Nahversorgung
- Sicherung von Gewerbeflächen für klassische Gewerbebetriebe/Handwerker*innen
- Planungs- und Investitionssicherheit für Stadt, Einzelhandel, Immobilieneigentümer*innen, Pro-jektentwickler*innen
- Umsetzung des Konzepts in der Bauleitplanung nach Beschluss als Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. §1 (6) Nr. 11 BauGB
- Rechtssicheres räumliches Steuerungsinstrument
Das Einzelhandelskonzept gibt die „Spielregeln“ für alle Marktteilnehmenden vor!
Grenzen
- Informelles Konzept; Inhalte müssen erst in Bauleitplanung überführt werden, um rechtsbindend zu werden
- ei Prüfung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben müssen neben den Aussagen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes auch die Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR 2019) erfüllt werden