Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat mit Beschluss vom 28.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N/38/120 „Ernst-Heilmann-Weg/Fehrower Weg“ im Ortsteil Schmellwitz beschlossen.

Ziel der Planaufstellung ist die Schaffung von Baurecht für ein Wohngebiet, das sich an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließt. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,3 Hektar und ist in dem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 01. Dezember 2023.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. N/38/120 „Ernst-Heilmann-Weg/Fehrower Weg“ in der Fassung vom 01. Dezember 2023 einschließlich seiner Begründung zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum vom 26.01.2024 bis einschließlich 26.02.2024 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den veröffentlichten Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 28.02.2024 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die Amtliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 20.01.2024. Der Inhalt der Bekanntmachung steht sowie die Unterlagen zur Beteiligung stehen hier zum Download zur Verfügung: