Geltungsbereiche der Planänderungen
Geltungsbereiche der Planänderungen
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 23.02.2022 die Änderung des Bebauungsplanes „Waldparksiedlung“, Gallinchen und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes Gallinchen (FNP) beschlossen. Mit der Änderung der Bauleitpläne sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterung des gleichnamigen Wohngebietes geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst zwei räumlich voneinander getrennte Teilbereiche mit einer Fläche von 0,2 ha im Norden bzw. 2,6 ha im Süden. Zudem ist der Flächennutzungsplan Gallinchen im Bereich der südlichen Teilfläche zu ändern, da die in Rede stehenden Flächen darin zum Teil als öffentliche Grünfläche dargestellt sind.

Im Übrigen ergeben sich die räumlichen Geltungsbereiche der Planänderungen aus neben stehendem Kartenausschnitt.

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes und zur Änderung des FNP wurde im Amtsblatt vom 16.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichtet werden und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Daher wird der Vorentwurf der 1. Bebauungsplanänderung „Waldparksiedlung“, Gallinchen sowie der Vorentwurf der 3. FNP-Änderung Gallinchen nebst jeweils zugehöriger Begründung in der Fassung vom 01.12.2023 für den Zeitraum

vom 18.12.2023 bis einschließlich 17.01.2024

im Internet an dieser Stellezur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, zu den veröffentlichten Unterlagen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de zu übermitteln. Ergänzend können bei Bedarf Stellungnahmen auch schriftlich bis spätestens 19.01.2024 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus gesendet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download: