Fachbereich Stadtentwicklung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Größe von 12,4 ha geschaffen werden.Die Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Energieacker Cottbuser Ostsee“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes schließt die in der Flur 12 der Gemarkung Dissenchen gelegenen Flurstücke 23, 24, 29 und 41 jeweils teilweise mit einer Gesamtfläche von ca. 14,6 ha ein. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden :Landwirtschafts- und Wiesenflächen, Im Osten : Wald- und, Landwirtschaftsflächen, Im Süden: Waldflächen, Im Westen: Trasse der ehemaligen Kohlebahn

Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes ist in dem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereichs im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.02.2023.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 30.03.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Energieacker Cottbuser Ostsee“ in der Fassung vom Januar 2022 und die dazugehörige Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 02.05.2022 bis 03.06.2022. Parallel wurden die Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt.

Im Ergebnis der Behördenbeteiligung wurden die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung überarbeitet und insbesondere Festsetzungen zur Zulässigkeit von Windkraftanlagen gemäß der Zielsetzung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraftnutzung in den Bebauungsplan aufgenommen. Entsprechend den Vorgaben des Teilflächennutzungsplans wurde die Zulässigkeit von Windkraftanlagen auf die Höhe der bereits in der Örtlichkeit vorhandenen Bestandsanlagen beschränkt.

Daher erfolgt gemäß § 4a (3) BauGB eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB. Diese wird auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.02.2023 mit der zugehörigen Begründung und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet ersetzt.

Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen vom 03.04.2023 bis einschließlich 23.04.2023 im Internet auf dieser Seite zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der Auslegungszeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis 26.04.2023 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E - Mail an die Adresse: Bauplanung@cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die entsprechende amtliche Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung.

Amtliche Bekanntmachung B-Plan ‧ PDF ‧ 186.33 KByte ‧ 31.03.2023

Amtliche Bekanntmachung FNP ‧ PDF ‧ 184.21 KByte ‧ 31.03.2023

Entwurf Bebauungsplan Planzeichnung ‧ PDF ‧ 3.59 MByte ‧ 31.03.2023

Entwurf Bebauungsplan Begründung ‧ PDF ‧ 844.74 KByte ‧ 31.03.2023

Entwurf Änderungsblatt FNP ‧ PDF ‧ 5.05 MByte ‧ 31.03.2023

Entwurf Begründung FNP ‧ PDF ‧ 407.89 KByte ‧ 31.03.2023

Umweltbericht ‧ PDF ‧ 91.13 MByte ‧ 31.03.2023

Artenschutzfachbeitrag ‧ PDF ‧ 781.31 KByte ‧ 31.03.2023

Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde der Stadt Cottbus ‧ PDF ‧ 43.15 KByte ‧ 31.03.2023

Stellungnahme Landkreis Spree-Neiße ‧ PDF ‧ 1.26 MByte ‧ 31.03.2023