Abgrenzung Geltungsbereich
Abgrenzung Geltungsbereich
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.10.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Dissener Straße", Sielow beschlossen.

Ziel der Planaufstellung ist die Schaffung von Baurecht für ein allgemeines Wohngebiet für ca. 8 Einfamilienhausgrundstücke. Die gegenständlichen Flurstücke befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers und liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,8 Hektar. Das Plangebiet westlich der Dissener Straße bildet den Lückenschluss zwischen der nördlich und südlich angrenzenden Bestandsbebauung.

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt:

Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Das für diesen Bebauungsplan ursprünglich vorgesehene beschleunigte Aufstellungsverfahren gemäß § 13 b BauGB wurde durch das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2023 im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung eines Bebauungsplanes aus dem süddeutschen Raum für grundsätzlich unvereinbar mit den Vorschriften der Europäischen Union zur Durchführung einer Umweltprüfung erklärt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Veröffentlichung der Planungsdokumente im Internet durchgeführt.

Dementsprechend werden die vorgenannten Dokumente vom 23.09.2023 bis einschließlich 01.10.2023 an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 05.10.2023 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download: