Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat mit Beschluss vom 30.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W/40/116 "Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 und die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 24.10.2020 bekannt gemacht.

1Geltungsbereich Bebauungsplan Sondergebiet Forschung und Entwicklung Teilbereich 1
2Geltungsbereich Änderung Flächennutzungsplan Sondergebiet Forschung und Entwicklung Teilbereich 1
1Geltungsbereich Bebauungsplan Sondergebiet Forschung und Entwicklung Teilbereich 1
2Geltungsbereich Änderung Flächennutzungsplan Sondergebiet Forschung und Entwicklung Teilbereich 1
Stadtverwaltung Cottbus

Ziel der Planaufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Realisierung der im Rahmen des Strukturwandels geplanten Ansiedlungen von Forschungseinrichtungen. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 5,2 Hektar.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wird auf der Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) der Vorentwurf des Bebauungsplanes W/40/116 "Sondergebiet Forschung und Entwicklung“ Teilbereich 1 in der Fassung vom Dezember 2021 einschließlich seiner Begründung sowie die Unterlagen zur zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Dezember 2021 einschließlich seiner Begründung zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum vom 05.01.2022 bis einschließlich 26.01.2022 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 28.01.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus/Chóśebuz zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls zum Download ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 zur Verfügung steht.

Unterlagen zum Download:

Vorentwurf Bebauungsplan

Vorentwurf Änderung Flächennutzungsplan