Die Stadt Cottbus/Chóśebuz ist bemüht, ihre Website mit allen dazugehörigen Unterseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website mit allen dazugehörigen Unterseiten der Stadt Cottbus/Chóśebuz www.cottbus.de .

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit Ausnahme der im Abschnitt 2 genannten Bereiche mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 vollständig vereinbar.

Die letzte Überprüfung mit dem vom Land Brandenburg empfohlenen Tool https://siteimprove.com/de-de/barrierefreiheit/ erfolgte am 22.09.2020.

Diese ergab eine 100%-ige Barrierefreiheit der beliebig ausgewählten und geprüften Seiten. Ähnliche Ergebnisse erzielten andere technische Prüfungen (bspw. Firefox-Standardtest).

2. Nicht barrierefreie Inhalte

2.1. Der Bereich Rathaus-Online unter https://www.cottbus.de/dienstleistungen/rathausonline ist nicht vollständig barrierefrei. Die verwendeten Formulare und Downloads entsprechen nicht den WCAG-Kriterien.

Weiteres Vorgehen:

Cottbus/Chóśebuz ist Pilotkommune beim Projekt Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Brandenburg. Im Zuge der Umsetzung der Brandenburg weiten Anwendung wird der Formularserver des Landes zum Einsatz kommen. Dieser wird barrierefreie Dokumente bereit stellen.

Kontaktformulare, welche die Stadt selbst bereitstellt, erfüllen vollständig die WCAG-Kriterien.

2.2. Der Bereich des Stadtverordneteninformationssystems https://www.cottbus.de/sesam ist nur teilweise barrierefrei. Die zur Verfügung gestellten Downloads (Beschlussvorlagen, Anträge, Anfragen) entsprechen nicht vollständig den WCAG-Kriterien.

Weiteres Vorgehen:

Die Stadt befindet sich in Vorbereitung einer Ausschreibung für ein neues Stadtverordneteninformationssystem. Ein notwendiges Kriterium der Zuschlagserteilung ist die Barrierefreiheit für alle Module, also auch die Formulare.

3. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

4. Feedback und Kontaktangaben

Über das Kontaktformular auf www.cottbus.de/CMS:page:1598 haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

5. Durchsetzungsstelle

Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für das Land Brandenburg angesiedelt. Gesetzliche Grundlage sind die BbBITV und die Richtlinie (EU) 2016/2102.

Dort werden die Beschwerden unter durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de entgegen genommen und bearbeitet.