Luftreinhalteplan Cottbus
Im Rahmen der EU-Umweltgesetzgebung ist im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes die Überwachung und Bewertung der Luftqualität sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung von Luftschadstoffemissionen festgeschrieben. Bereits im Jahr 2006 wurde daher für die Stadt Cottbus ein Luftreinhalte- und Aktionsplan mit dem Untersuchungsschwerpunkt Feinstaub (PM10) erarbeitet.
Im vorliegenden Luftreinhalteplan werden auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen die weiteren Handlungsnotwendigkeiten hinsichtlich der Verbesserung der Luftqualität in der Stadt Cottbus aufgezeigt.