Die Untere Fischereibehörde berät Sie in allen Fragen zum Fischereigesetz, zum Erwerb des Fischereischeines und zur Durchführung der Anglerprüfung.
Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG)
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212496#18
Fischereiordnung für das Land Brandenburg (BbgFischO)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212446
Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg (LAVB) für alle Pachtgewässer
https://www.lavb.de/gewaesserordnung/
Voraussetzungen
Besitz einer gültigen Angelerlaubnis (Erhalt über Landesanglerverband Brandenburg e.V. – https://shop.lavb.de/ ) oder Besitz eines gültiges Mitgliedsbuch des Deutschen Anglerverband e.V. (DAFV – Erhalt über Angelvereine)
Nachweis der Zahlung der Fischereiabgabe
Erwerb von Fischereiabgabemarken
Stadtkasse, Neumarkt 5, Zimmer 360, 03046 Cottbus zu den üblichen Öffnungszeiten
in der Geschäftsstelle des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.
Kosten der Fischereiabgabe:
2,50 € für ein Jahr (Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren bis zum nicht vollendeten 18. Lebensjahr)
12,00 € für ein Jahr / 40,00 € für 5 Jahre (ab dem 18. Lebensjahr)
Fischereischein (Nur für Raubfisch)
Erteilung von Fischereischeinen
Technisches Rathaus
Zimmer 5.001 / 5.Etage, Fahrstuhl links im Foyer
Karl-Marx-Straße 67
03046 Cottbus
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 18:00 Uhr
Terminvereinbarung unter 0355 612-2717
Notwendige Unterlagen
Zeugnis der bestandenen Anglerprüfung im Original
Biometrisches Passbild
Gültiger Personalausweis
Schriftliche Antragsstellung
Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie eine Kopie des gültigen Personalausweises sind neben den oben genannten Unterlagen zu richten an:
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Untere Fischereibehörde
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Nach Fertigstellung werden Sie durch die Untere Fischereibehörde benachrichtigt und können das Dokument persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises abholen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Anglerprüfung
der Antragsteller muss mit Wohnsitz in Deutschland angemeldet sein
der Teilnehmer hat das 14. Lebensjahr vollendet
Teilnehmer vor Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters zur Antragstellung
Die Untere Fischereibehörde führt keine Fischereischeinprüfungen durch.
Anerkannte Prüfstellen in Cottbus
https://kreisanglerverband-cottbus-land.de/fischereipruefung/
Link zur Vorbereitung
https://fischereischeintest.brandenburg.de/web/fischereischein/fischereischeintest
Für Rückfragen steht Ihnen die untere Fischereibehörde jederzeit telefonisch unter 0355 612 2717 oder per E-Mail umweltamt@cottbus.de zur Verfügung.
Antragsformular