Geltungsbereich Bebauungsplan "Baugebiet an der Madlower Chaussee/Autohaus Schulze"
Geltungsbereich Bebauungsplan "Baugebiet an der Madlower Chaussee/Autohaus Schulze"
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 26.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Baugebiet an der Madlower Chaussee/ Autohaus Schulze“, Groß Gaglow einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 14.04.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 2,1 ha im Ortsteil Groß Gaglow östlich der Madlower Chaussee, westlich der Harnischdorfer Straße. Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes sowie eines südlich angrenzenden Mischgebietes vor.

Von der Planaufstellung berührt sind die in Privatbesitz befindlichen Flurstücke 687/2, 689/2, 689/8, 698 (tlw.), 694/2, 1028, 1124, 1175, 1176, 1177, 1178, 1180, 1181, 1182, 1183 und 1184 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Gaglow.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit der zugehörigen Begründung und weiteren umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt.

Diese öffentliche Auslegung erfolgt auf Grundlage von § 3 Abs. 2 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet. Entsprechend werden die vorgenannten Dokumente vom 29.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 05.07.2023 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse Bauplanung@Cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die entsprechende vollständige Text der amtlichen Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen stehen hier zum Download zur Verfügung: