Untere Naturschutzbehörde

Interessante Informationen

Naturdenkmale

Die untere Naturschutzbehörde erlässt Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Naturdenkmalen.
Im Stadtgebiet Cottbus befinden sich zur Zeit an 75 Standorten Bäume, Baumreihen und Alleen, die als Naturdenkmale ausgewiesen sind. Der überwiegende Teil wurde per Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung im März 1982 unter besonderen Schutz (Naturdenkmal) gestellt.
Die Liste der Naturdenkmale befindet sich als Dokumentation im Umweltamt der Stadtverwaltung Cottbus.

Naturschutzgebiete:

Das Naturschutzgebiet "Fuchsberg" ist im südlichen Teil der Sachsendorfer Wiesen gelegen und hat eine Größe von ca. 5 ha.

Das Naturschutzgebiet " Schnepfenried" befindet sich im Süden der Stadt Cottbus und ist Bestandteil der Sachsendorfer Wiesen. Es umfasst eine Größe von 39 ha.

Das Naturschutzgebiet "Biotopverbund Spreeaue" befindet sich auf einem 30 km langen Abschnitt entlang der Spree und wird nur durch den Stadtkernbereich der Stadt Cottbus unterbrochen.
Damit ist dieses Gebiet mit einer Größe von ca. 200 ha Bindeglied zwischen dem Biosphärenreservat "Spreewald" und dem Naturschutzgebiet "Talsperre Spremberg".
Geschützt wird es in seiner seitlichen Abgrenzung durch Deiche, die den Hochwasserschutz gewährleisten.

Das Naturschutzgebiet "Peitzer Teiche mit Teichgebiet Bärenbrück und Laßzinswiesen" liegt im Norden der Stadt Cottbus und ist zum größeren Teil im Spree-Neiße-Kreis gelegen. Die zum Naturschutzgebiet gehörende Fläche hat eine Größe von ca. 380 ha.

Landschaftsschutzgebiete:

Nahezu 14 % der Stadtfläche (ca. 2.180 ha) sind als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Diese, teilweise über das Stadtgebiet hinausreichenden Schutzgebiete sind:

  • Peitzer Teichlandschaft mit Hammergraben
  • Branitzer Parklandschaft
  • Wiesen- und Teichlandschaft Kolkwitz-Hänchen
  • Wiesen- und Ackerlandschaft Ströbitz-Kolkwitz
  • Spreeaue südlich von Cottbus
  • Spreeaue Cottbus-Nord
  • NATURA 2000 (PDF / 6.14 KByte / 08.11.2004)

Naturschutzbeirat:

Zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung wurde im Jahre 1994 gemäß dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz bei der unteren Naturschutzbehörde ein Naturschutzbeirat gebildet. Die Schwerpunktaufgaben des Naturschutzbeirates:

  • Der Naturschutzbeirat soll die Naturschutzbehörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen, Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken und der Öffentlichkeit die Ziele und Absichten des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln.
  • Der Beirat ist in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Naturschutzbehörde einzubeziehen. In den vergangenen Jahren hat der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde an zahlreichen Entscheidungsvorbereitungen mitgewirkt. Beispielhaft sollen hier die Themen Baumschutz und Schutz von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten genannt werden.

Dienstleistungen für Bürger

Auskunft, Bearbeitung von Anträgen, Erteilung von Genehmigungen und Befreiungen von den Verboten des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes Insbesondere:

  • Bearbeitung von Vorhaben in Verbindung mit Eingriffen in Natur und Landschaft,
    Telefon 612-2720; 612-2884; 612-2779
  • Genehmigung von Zoos; Annahme von Anzeigen zur Errichtung und Betreibung von Tiergehegen für wildlebende Arten,
    Telefon 612-2884; 612-2779
  • Entscheidungen über die Zulässigkeit von Sperren,
    Telefon 612-2720; 612-2884
  • Bürgerbeteiligung bei Verfahren zur Unterschutzstellung von Landschaftsteilen,
    Telefon 612-2884
  • Allgemeiner Artenschutz, operativer und spezieller Artenschutz, soweit Zuständigkeit gegeben, für wildlebende Tier- und Pflanzenarten,
    Telefon 612-2884; 612-2779
  • Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung von Gehölzen außerhalb des Waldes während der Vegetationszeit (01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres),
    Telefon 612-2884, 612-2767

Allgemeine Informationen

Anschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Lage (Stadtkarte)
Adresse auf dem Stadtplan anzeigen (Luftbild)
E-Mail-Adresse
Umweltamt@cottbus.de
Öffnungszeiten
Dienstag: 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

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