Stadt Cottbus/Chóśebuz

Liebe Azubi und Studierende,

am 26.09.2021 findet die Wahl des 20. Deutschen Bundestages statt. Das Wahlbüro neben verschiedenen anderen Wegen außerhalb der Verwaltung, auch Freiwillige aus der Verwaltung selbst sowie aus deren Eigenbetrieben.

Dabei werden Mitarbeiter*innen des gehobenen und höheren Diestes in der Regel als Wahlvorsteher bzw. Stellvertreter zum Einsatz kommen. Zusätzlich werden noch viele helfenden Hände benötigt, um die Funktion als Beisitzer zu erfüllen.

Das gestzlich geregelte Erfrischungsgeld für die Übernahme eines Wahlehrenamtes beträgt für einen Beisitzer bei einer Urnenwahl 80 Euro und bei einer Briefwahl 50 Euro.Des Weiteren wird eine Gutschrift für das Arbeitszeitkonto für einen Besitzer mit 10 Studnden bei einer Urnenwahl und mit 7 Stunden bei einer Briefwahl gewährt.

Zusätzlich gilt für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Cottbus die "Rahmenvereinbarung zum Einsatz von Beschäftigten bei Wahlen und Volksentscheiden" vom 07.06.2017.

Sollten Sie am Wahlttag länger als bis 23 Uhr im Einsatz sein, ist eine Ruhezeit von 11 Stunden zwingend einzuhalten, d. h. eine Dienstaufnahme am Folgetag wäre erst ab 10 Uhr gestattet.

Entschuldigen Sie bitte die Kurzfristigkeit meiner Anfrage, aber ich habe heute erst die Aufforderung dazu erhalten und muss die Freiwilligen bis morgen melden. Von daher bitte ich Sie bei Interesse, mir schnellmöglich per Email bis morgen zum Dienstschluss (17 Uhr) Bescheid zu geben.

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Ihre Ausbildungsleiterin