Stadt Cottbus/Chóśebuz

Liebe Azubis und Studierende,

viele von Ihnen haben Ihre Berufung in den Wahlvorstand für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 bereits erhalten. Vereinzelte Briefe liegen noch bei mir in Ihrem Fach. Diejenigen schreibe ich per Mail an, um sie bei mir abzuholen, da in der Anlage eine Annahmeerklärung Ihrerseits ausgefüllt und an den FB Bürgerservice / Wahlbüro zurückgeschickt werden muss.

In meiner Abwesenheit wurde die Frage an meine Vertretung herangetragen, wann Sie am Folgetag zur Arbeit / Schule erscheinen müssen.

Diesbezüglich ist durch das Wahlbüro eine stadtverwaltungsinterne Regelung per Entscheidungsvorlage an den Oberbürgermeister gerichtet und bestätigt worden, dass die Mitarbeiter - so dann auch Sie - auf Grund der Einhaltung einer Ruhezeit von 11 Stunden bis zur Arbeitsaufnahme gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz, am Folgetag vor 10.00 Uhr nicht mit der Arbeit beginnen müssen .

Sollte alles reibungslos verlaufen, ist ja, abhängig von Ihrer Funktion in dem Wahlprozedere am Wahltag, trifft die Regelung nicht auf alle und jeden zu. Für die Azubis - VFA schreibe ich eine allgemeine Info darüber an Frau Spallek.

Ich wünsche allen Beteiligten einen reibungslosen Wahlverlauf und viel Spaß (den haben viele, weil sie sich den Wahltag gemütlich mit Kaffee und Kuchen organisieren :-), kleiner Tipp am Rande .......................

Liebe Grüße

Ihre Ausbildungsleiterin