pixabay

Liebe Azubis und Studierende,

auf Grund der bis zum 30.04.2021 verlängerten Arbeitsschutzverordnung muss die bestehende Lockerung zum Praxiseinsatz ab April leider wieder zurückgenommen werden - es bis zum 30.04.2021 die Zuordnung zum Patenfachbereich bestehen .

Es tut mir sehr leid, denn ich weiß, dass Sie sich schon auf einen Wechsel gefreut haben. Leider lässt es der momentane Anstieg der Inzidenz nicht zu.

Die bestehenden Ausnahmen, sprich die schreibenden Studiierendenm verbleiben in den betreuenden Bereichen.

Bleiben Sie alle gesund!

Liebe Grüße

Ihre Ausbildungsleiterin