Stadtverwaltung Cottbus

Die Deutsche Bahn plant den Bau der Halle 1 (westlich des Bestandswerkes) für das neue Bahnwerk Cottbus. Zur Umsetzung dieses Projektes bedarf es der einvernehmlichen Verlagerung der Kleingartenanlage „An der Werkstatt“ (ca. 100 Parzellen).

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung einer Dauerkleingartenanlage nach Bundesklein- gartengesetz plant die Stadt Cottbus/Chóśebuz die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Ströbitz südlich der Kolkwitzer Straße, östlich des Friedhofes. Er hat eine Größe von ca. 5,6 ha und umfasst folgende Flurstücke:

Flur 31: 245 tlw., 495 tlw., 135, 246 tlw

Flur 32: Flst. 331 tlw., 354 tlw., 353 tlw., 332, 333, 334, 335, 336

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus beigefügtem Kartenausschnitt. Der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Der rechtsgültige FNP der Stadt Cottbus/Chóśebuz stellt das Areal zum Teil als Flächen für Wald, Flächen für Landwirtschaft sowie als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhofdar. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und die aktuelle städtebauliche Zielstellung die Entwicklung einer Dauerkleingartenanlage vorsieht, ist der Flä-chennutzungsplan für den betroffenen Teilbereich gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu ändern.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allge-meinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Veröffentlichung der Planungsdokumente im Internet durchgeführt.

Dementsprechend werden die vorgenannten Dokumente vom 27.02.2023 bis einschließlich 06.03.2023 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 08.03.2023 (Posteingang) an den Fach-bereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abga-be von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bran-denburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 308.00 KByte ‧ 24.02.2023

Vorentwurf Bebauungsplan - Planzeichnung ‧ PDF ‧ 1.28 MByte ‧ 24.02.2023

Vorentwurf Bebauungsplan - Begründung mit Umweltbericht ‧ PDF ‧ 1.83 MByte ‧ 24.02.2023

Vorentwurf Änderung FNP - Planzeichnung ‧ PDF ‧ 3.87 MByte ‧ 24.02.2023

Vorentwurf Änderung FNP - Begründung mit Umweltbericht ‧ PDF ‧ 863.35 KByte ‧ 24.02.2023