Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.05.2022 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.Die amtliche Bekanntmachung dieser Satzung einschließlich der entsprechenden Bekanntmachungsanordnung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz am 25.06.2022.

Ergänzend stehen die vorgenannten Dokumente und der Lageplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Satzung hier zum Download zur Verfügung: