Aufgaben der Integrationsbeauftragten

Die Belange der Menschen mit Migrationsgeschichte bearbeitet in der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz die Integrationsbeauftragte, als auch der Servicebereich Bildung und Integration .

Die Integrationsbeauftragte steuert die integrationspolitischen Prozesse als Interessenvertretung aller Menschen mit Migrationsgeschichte in der Stadt Cottbus. Der Servicebereich Bildung und Integration ist für die speziellen operativen und organisatorischen Themenlagen zu Integrationserfordernissen von Neuzugewanderten zuständig.

Das Selbstverständnis der Integrationsbeauftragten ergibt sich vorrangig aus Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes und aus Art. 12 Abs. 2 der Brandenburgischen Verfassung. Dort heißt es: Niemand darf wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“

Ziel der Arbeit der Integrationsbeauftragten der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist es, die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte auf kommunaler Ebene zu befördern sowie zum Abbau vorhandener struktureller und individueller Benachteiligung beizutragen.