Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz (Art. 12 und 13 DSGVO)
Verarbeitungstätigkeit:
Führen eines Registers mit allen relevanten Daten nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG)
gemäß Artikel 12 und 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.
1 Kontaktdaten
1.1 Verantwortliche
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die
Stadt Cottbus/Chóśebuz, vertreten durch den Oberbürgermeister
Neumarkt 50
3046 Cottbus
Telefon 0355 612-0
E-Mail info@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de
1.2 Funktional zuständige Stelle
Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Berliner Str. 6
03046 Cottbus
Telefon: 0355-612 2320
E-Mail: ordnungsamt@cottbus.de
1.3 Datenschutzbeauftragte*r
Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Datenschutzbeauftragte*r
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz
2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:
- Zur Feststellung über Bestand, Art, Umfang der Erlaubnisse und der amtlichen Anerkennung und zur Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der einzutragenden Personen
Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) und § 58 Fahrlehrergesetz (FahrlG).
Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.
3 Erhebung von Daten bei Dritten
Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.
Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.
4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten
§ 60 FahrlG regelt die Übermittlung personenbezogener Daten und verpflichtet die Verantwortliche, unverzüglich die nach § 59 Abs. 1 und 2 des FahrlG zu speichernden und die zu einer Änderung oder Löschung einer Eintragung führenden Daten an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und das Fahreignungsregister des Kraftfahrt Bundesamtes mitzuteilen.
5 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus den Registern
Die nach § 59 FahrlG gespeicherten fahrlehrerrechtlichen Daten dürfen gem. § 61 FahrlG Stellen zur Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, die im Zusammenhang mit dem FahrlG stehen, für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Verwaltungsmaßnahmen nach dem Gesetz oder aufgrund des Gesetzes erlassener Rechtsvorschriften übermittelt werden, soweit dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
6 Speicherfristen
Die Verantwortliche speichert personenbezogene Daten gem. 59 Abs. 3 FahrlG solange die örtliche Zuständigkeit nach § 50 FahrlG gegeben ist. Wechselt die örtliche Zuständigkeit, sind die Daten unverzüglich zu löschen.
Weitere Löschfristen personenbezogener Daten ergeben sich aus § 67 Nr. 1 bis 4 FahrlG und betragen zehn oder fünf Jahre. Die Löschung besteht in der vollständigen Entfernung der Eintragungen aus dem jeweiligen Register.
7 Betroffenenrechte
7.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.
7.2 Widerspruch
Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.
7.3 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de
8 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes
Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.