Entwöhnungsbehandlungen sind Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation, deren Kosten vorrangig von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung getragen werden. Die Maßnahmen müssen beantragt werden und können nur in anerkannten Einrichtungen erfolgen. Sie dauern bei

Alkohol- und Medikamentenabhängigen in der Regel drei bis vier Monate, für Drogenabhängige in der Regel sechs Monate. Mittlerweile können diese Maßnahmen auch als Kurzzeittherapie oder in Kombination von Kurzzeit und ambulanter Therapie durchgeführt werden. Konkrete Auskünfte erteilen

a) die Beratungsstellen für Abhängigkeitskranke und die Krankenkassen sowie

b) der Sozialdienst der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.

Die Nachsorge nach erfolgter Entwöhnungsbehandlung dient vor allem der Aufrechterhaltung der Abstinenz. Therapeutische Angebote treten zu Gunsten der Förderung sozialer und beruflicher Kontakte sowie der Förderung von Eigenaktivität zurück. Durch die Rentenversicherungen/Kranken-kassen getragene Nachsorge ist möglich:

Caritas Regionalstelle Cottbus - Suchtberatung/Nachsorge

Sprechzeiten :

  • Dienstag: 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
  • Weitere Termine nach telefonischer Absprache möglich.

Inhalt der Nachsorge ist die Stabilisierung und Festigung der Abstinenz durch:

  • regelmäßige Einzel- und Gruppenberatung
  • Erarbeitung von abstinenzfördernden Bedingungen
  • Aufarbeitung von Rückfällen
  • Entwicklung von sinnstiftenden Lebensinhalten.

Die Nachsorge ist auf 6 Monate festgesetzt und kann bei Bedarf verlängert werden.

Suchtberatung Cottbus und Spree-Neiße

Sprechzeiten: www.tannenhof.de