Geltungsbereich B-Plan Gallinchen Grenzstraße - Wohngebiet 2
Geltungsbereich B-Plan Gallinchen Grenzstraße - Wohngebiet 2
Stadtverwaltung Cottbus

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit ca. 30 Einfamilienhäusern geschaffen werden. Daneben soll der wertvolle Waldbestand planungsrechtlich gesichert werden.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 4,3 Hektar und schließt die in der Flur 1 der Gemarkung Gallinchen gelegenen Flurstücke 801 (tlw.), 803 und 812 (tlw.) ein. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: Waldflächen
  • im Osten: Wohnbebauung und Logistikzentrum
  • im Süden: Waldflächen
  • im Westen: Wohnbebauung und Garagen

Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes ist in dem Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung des Geltungsbereiches im Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 05.12.2023.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Grenzstraße - Wohngebiet 2“ in der Fassung vom Juli 2021 sowie die zugehörige Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 01.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Im weiteren Aufstellungsverfahren soll der Bebauungsplan um einen zusätzlichen Planbereich, der dem Wohnen zugeordnet wird, erweitert werden. Dieser verortet sich im südöstlichen Teil des Geltungsbereiches und soll ebenfalls als allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt werden.

Daher erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 05.12.2023 mit der zugehörigen Begründung nebst Umweltbericht und weiteren wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB. Entsprechend werden die vorgenannten Unterlagen im Internet an dieser Stelle im Zeitraum vom 26.01.2024 bis einschließlich 26.02.2024 zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können dort die Auslegungsunterlagen zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
  • dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
  • donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
  • freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
  • samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während dieser Zeit können zu den Auslegungsunterlagen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 28.02.2024 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de .

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Die Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Cottbus/Chóśebuz vom 20.01.2024. Der vollständige Inhalt der Bekanntmachungmit den zur Verfügung stehenden umweltbezogenen Informationen sowie die Auslegungsunterlagenstehen hier zum Download zur Verfügung: