Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.10.2023 den Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP) einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 30.06.2023 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Planentwurfes umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite www.cottbus.de/fnp vom 08.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024 .
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) BauGB angeboten: Die Unterlagen werden im vorgenannten Zeitraum ergänzend im Foyer des Technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus) öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Unterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag von 07:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis einschließlich 01.03.2024 elektronisch über www.cottbus.de/fnp einzureichen oder via E-Mail an fnp@cottbus.de zu richten. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an folgende Adresse versendet werden:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Umweltbezogene Informationen:
Für den Entwurf zum Flächennutzungsplan wurde gemäß § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht enthält umweltrelevante Informationen zur Bestandsaufnahme und zu Bewertungen des Umweltzustandes, zur Prognose sowie Bewertung der Auswirkungen der Planung sowie zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen. Der Umweltbericht enthält zudem Aussagen zu folgenden Schutzgütern und deren Wechselwirkungen:
- Boden und Fläche
- Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)
- Klima und Luft (Luftschadstoffbelastung, Luftreinhaltung)
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Landschaft
- Mensch
- Kultur- und sonstige Sachgüter
Zum vorangegangenen Planungsstand, dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, liegen außerdem Stellungnahmen von Behörden, Nachbargemeinden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor. Diese Stellungnahmen beziehen sich in Teilen auch auf die Umweltauswirkungen der Planung. Die Stellungnahmen wurden gemäß § 2 (3) BauGB als Abwägungsmaterial aufgenommen und für die Erarbeitung des FNP-Entwurfes herangezogen. Die Stellungnahmen selbst sowie der Umgang mit den Stellungnahmen wird in den Abwägungsprotokollen (FNP-Entwurf Anlage 8 und 9) dargestellt. Schlagwortartig lassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen zum FNP-Vorentwurf wie folgt bezeichnen und gliedern:
Umweltkategorien |
Umweltbezogene Informationen |
Freiraumerhalt |
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Biotopverbund |
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Natur und Landschaft |
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Immissionsschutz |
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Klima und Luft |
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Oberflächen- und Grundwasser |
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Fläche |
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Wald |
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Mensch |
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Ausgleich, Ersatz |
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Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenso im Internet unter obigem Link veröffentlicht wird.