Geltungsbereich Bebauungsplan "Wohngebiet Am Sportplatz", Groß Gaglow
Geltungsbereich Bebauungsplan "Wohngebiet Am Sportplatz", Groß Gaglow
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 26.01.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Groß Gaglow Wohngebiet „Am Sportplatz“ beschlossen.

Ziel der Planaufstellung ist die Schaffung von Baurecht für ein allgemeines Wohngebiet, dessen bauliche Gestaltung sich am Charakter umgebender Wohnbebauung orientiert und diese fortführen soll. Ein Schwerpunkt ist die planerische Konfliktbewältigung zu immissionsschutzrechtlichen Belangen, um das Nebeneinander der für den Ortsteil wichtigen Sport/Freizeitnutzung und der heranrückenden Wohnbebauung zu gewährleisten.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,7 Hektar. Das Plangebiet schließt sich an die südlich bestehende Wohnbebauung der Straße „Am Sportplatz“ an und wird im Westen durch den Sportplatz, im Norden durch einzelne Wohnhäuser sowie Kleingärten und im Osten durch die bestehende wohnbauliche Nutzung an der Harnischdorfer Straße umschlossen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorschriften des BauGB aufgestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allge-meinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Auf Grundlage von § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Veröffentlichung der Planungsdokumente im Internet durchgeführt.

Dementsprechend werden die vorgenannten Dokumente vom 03.07.2023 bis einschließlich 10.07.2023 im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 16.07.2023 (Posteingang) an den Fach-bereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu schicken. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 - Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Dokumente zum Download: