Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.03.2023 in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluss (IV-006-37/23) gefasst:

Für das im Lageplan gekennzeichnete Gebiet (Anlage 2) wird gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Wohngebiet Siedlerstraße, Groß Gaglow“ aufgestellt.

Das Plangebiet in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Groß Gaglow umfasst eine Gesamtfläche von ca. 11 ha. Es grenzt im Norden unmittelbar an die Chausseestraße an und bezieht Flurstücke ganz oder teilweise beidseits der Siedlerstraße sowie Teilflächen von Flurstücken südlich der Straße „Am Bruderberg“ ein.

Folgende Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches.

Gemarkung Groß Gaglow, Flur 1:104(TF), 983, 1068, , 1067, 1227, 1202(TF), 1203(TF), 1204, 1205(TF), 1244, 1247, 1248, 1410, 1439, 1441, 1442, 1443, 1446, 1447, 1448, 1452, 1453, 1454, 1456, 1459(TF), 1460, 1461(TF), 1462(TF), 1466, 1521, 1544, 1587, 1590(TF),1591, 1614, 1680, 1681, 1682, 1725, 1766, 1767, 1805(TF), 1813, 1872, 1873, 1904, 1905, 1958, 1959, 1971, 2016, 2017, 2038, 2039(TF)

Gemarkung Groß Gaglow, Flur 2: 68 (TF), 70(TF), 71(TF), 78(TF), 79(TF)

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für die Errichtung weiterer 15 bis 20 Wohneinheiten vornehmlich in Form von Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Die Unterlagen zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Wohngebiet Siedlerstraße, Groß Gaglow“ werden nach § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) im Internet an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Unterlagen zum Download: