Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chośebuz hat in ihrer Sitzung am 25.10.2023 den Entwurf des Landschaftsplanes (LP) in der Fassung von 07/2023 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen (Beschluss -IV-058/23)

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Landschaftsplanes erfolgt auf Grundlage von §5 Abs.1 BbgNatSchAG gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplans und in Anlehnung an die Vorgaben für die Bauleitplanung gemäß §3 Abs.2 BauGB durch die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite www.cottbus.de/landschaftsplan im Zeitraum vom Montag, 08.01.2024 bis einschließlich Freitag, 01.03.2024.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit angeboten:

Die Unterlagen werden im vorgenannten Zeitraum ergänzend im Foyer des Technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz) öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Unterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • Montag von 07:00 bis 15:00 Uhr

  • Dienstag von 07:00 bis 17:00 Uhr

  • Mittwoch von 07:00 bis 15:00 Uhr

  • Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr

  • Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

  • Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind bis einschließlich 01.03.2024 elektronisch über www.cottbus.de/landschaftsplan einzureichen oder via E-Mail an landschaftsplan@cottbus.de zu richten. Außerdem können Stellungnahmen schriftlich an folgende Adresse versendet werden:

Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Planwerk Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben.

In Anlehnung an §3 Abs.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsverfahren nach §7 Abs.2 des UmwRG gemäß §7 Abs.3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Das Planwerk Landschaftsplan enthält Informationen u.a. zu den Themen:

  • Allgemeine, schutzgutübergreifende Angaben zum Plangebiet

  • Derzeitige Nutzungen und zu erwartenden Nutzungsänderungen

  • Vorhandener und zu erwartender Zustand von Natur und Landschaft (Nullvariante)

    • Boden, Fläche

    • Wasser (Oberflächengewässer, Grundwasser)

    • Klima und Luft

    • Flächennutzung, Biotoptypen

    • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

    • Landschaft, Kultur- und Sachgüter

    • Mensch, menschliche Gesundheit, Erholungswert von Natur und Landschaft

  • Landschaftsplanerisches Entwicklungskonzept

  • Umweltprüfung und Zielabgleich zwischen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan

  • Hinweise zur Umsetzung

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenso im Internet veröffentlicht wird.

Cottbus/Chóśebuz, 13.12.2023


Die amtliche Bekanntmachung wurde im Amtsblatt Nr. 24/2023 vom 16.12.2023 veröffentlicht.


Formular zur Beteiligung der Öffentlichkeit