Cottbus ist mit derzeit mehr als 100.000 Einwohner*innen die zweitgrößte Stadt des Landes Brandenburg.

Ein angemessener Wohnraum als Obdach und als Ort der alltäglichen persönlichen Lebensführung ist eine Daseinsvoraussetzung für alle Menschen. Perspektivisch muss wohnungspolitisch ein Fokus auf die Sicherung und den Ausbau sozial verträglicher Wohnungsangebote gesetzt und auf ein gelingendes Zusammenwachsen in den Quartieren gelegt werden. Dafür ist insbesondere eine lebensweltnahe Beratung notwendig sowie funktionierende Beteiligungsstrukturen in den Ortsteilen. Die Vermeidung von Segregation durch eine soziale Durchmischung der Quartiere und Ortsteile, die Versorgung mit angemessenem Wohnraum sowie die Vermeidung von Obdachlosigkeit haben dabei höchste Priorität.

Ausländische Studierende

Viele der ausländischen Studierenden wohnen in den Wohnheimen des Studentenwerks, die sich in der unmittelbaren Nähe zum zentralen Campus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg befinden. Der Ortsteil Ströbitz ist aufgrund seiner Nähe zur Universität und aufgrund des vorhandenen sozialen Wohnungsbaus besonders attraktiv für ausländische Studierende.

Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten nach Landesaufnahmegesetz (LAufnG)

Aufgrund rasant gestiegener Flüchtlingszahlen stand die Stadt Cottbus/Chóśebuz 2015 vor der Aufgabe, die Unterbringung von Asylsuchenden schnellstmöglich sicher zu stellen. Die Stadt war in starkem Maße gefordert, geeigneten Wohnraum zu bieten. Einen Schwerpunkt bildete dabei die Inanspruchnahme leerer oder frei werdender Objekte in Stadtumbaugebieten. Dies war angesichts der damaligen Leerstandsituation von 5% im ganzen Stadtgebiet notwendig.

Leerstehende und geeignete Wohngebäude, die ursprünglich im Zuge des weiteren Stadtumbauprozesses in den nächsten Jahren zum Rückbau vorgesehen waren, wurden nunmehr temporär gesichert und vorerst nicht abgerissen bzw. teilweise von der Rückbauliste genommen und über das Förderprogramm „Herrichtung von Flüchtlingswohnungen" (HFW) zur Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet.

Cottbus verfügt zudem über eine Reihe von Unterbringungsformen in unterschiedlicher Größe für die Menschen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) – Asylsuchende und Geduldete – wie Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungsverbünde und Übergangswohnungen (dezentral).

In den Unterkünften wird unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit mit dem Ziel erbracht, die Menschen vollumfänglich auf selbständiges Wohnen vorzubereiten. Es werden die üblichen Grundlagen der Haushaltsführung, Kenntnisse zur Hausordnung und Achtsamkeit im Umgang mit Wasser, Energie und Heizung vermittelt.

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Asyl- und bleibeberechtigten Personen im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Die Asyl- und Bleibeberechtigten wohnen i. d. R. in eigenem angemietetem Wohnraum. Das kommunale Wohnungsunternehmen GWC vermietet in hoher Anzahl rechtskreisübergreifend Wohnungen an Menschen mit Fluchtbiographie. Der vorwiegende Anteil der Asyl- und Bleibeberechtigten wohnt in Mietobjekten der GWC.

Die Wohnraumvermittlung an geflüchtete Menschen stellt insbesondere die kommunale Wohnungswirtschaft vor Herausforderungen. Zum einen muss der gestiegenen Zahl von Wohnungssuchenden mit einer Vergrößerung des Personals begegnet werden. Zum anderen muss im Prozess der Vermittlung und Auswahl die Kommunikation auch bei sprachlichen Differenzen gewährleistet werden. Auch bei bestehenden Mietverhältnissen gibt es insbesondere in der Anfangszeit einen Mehrbedarf an Vermittlung von Informationen, etwa zu den formalen Gegebenheiten, Hausordnungen, Betriebskosten etc., das heißt den in Deutschland etablierten Regelungen. Zudem bedürfen gegebenenfalls in Nachbarschaften auftretende Konflikte (bedingt durch Vorurteile, Kommunikationsschwierigkeiten, kulturelle Unterschiede u.a.) einer zügigen Bearbeitung.

Die Stadtverwaltung Cottbus ist Träger der Unterkunftskosten nach dem AsylbLG; SGB II und XII. Daher ist für alle Leistungsberechtigten die Unterkunftsrichtlinie anzuwenden. Vor Bezug einer Unterkunft sollen Leistungsberechtigte die Zustimmung des zuständigen Leistungsträgers einholen, damit die Übernahme der Kosten gesichert ist.

Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit

Mit dem Ziel der Vermeidung von Wohnungslosigkeit arbeitet im Sozialamt der Stadtverwaltung Cottbus die Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit. Ihr Profil wird in Hinblick auf die Zielgruppe der Zugewanderten, insbesondere von geflüchteten Menschen im Bereich des SGB II, geschärft und weiterentwickelt.

Beratung zum Thema Wohnhilfen in der Fachstelle zur Vermeidung/Behebung der Obdachlosigkeit

Stadtplanung

Der Stadtumbauprozess als Reaktion auf den Einwohner*innenrückgang vor allem in den 90er und zu Beginn der 2000er Jahre, aber auch der vermehrte Zuzug von geflüchteten Menschen, Studierenden, EU-Bürger*innen und Personen aus der ländlichen Peripherie stellt neue Fragen an Wohn- und Stadtumbaukonzepte bzgl. neu auszubildender Identitäten und der sozialen Integration in den Quartieren.

Mit dem bisherigen Stadtumbau ist es vorerst gelungen, den gesamtstädtischen Leerstand deutlich zu senken, vor allem durch Rückbaumaßnahmen in den Randbereichen. Parallel dazu fanden Aufwertungsmaßnahmen statt, die den Schwerpunkt in der Innenstadt haben. Während sich der Rückbau bislang vornehmlich auf eher günstigen Wohnraum am Stadtrand konzentrierte, erfolgte der Wohnungsneubau vor allem im höherpreisigen Segment in der Innenstadt. Vor diesem Hintergrund ist im weiteren Stadtumbauprozess stärker denn je die Sozialverträglichkeit zu beachten. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für breite Bevölkerungsgruppen muss auch künftig sichergestellt werden.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz ist nach wie vor durch einen hohen Mietwohnungsanteil von ca. 80% geprägt, davon entfällt ein beträchtlicher Anteil auf den industriellen Wohnungsbau. Der daraus resultierende Anpassungsbedarf im Cottbuser Wohnungsbestand wird von den Wohnungsmarktakteuren mit großer Dynamik in Angriff genommen. Die aus DDR-Zeiten bekannten Plattenbauten Typ P2 werden fortlaufend durch modernere Wohnungsmodelle ersetzt.

Allerdings hat sich gerade in den Plattenbaugebieten eine gewisse räumliche Konzentration bei der Unterbringung geflüchteter Menschen ergeben, insbesondere seit 2015. Diese resultiert aus der schnellen Verfügbarkeit bezahlbareren Wohnraums. Die drei Gebiete des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt", nämlich Sachsendorf-Madlow, Sandow und Neu-Schmellwitz leisten mit ihren Quartiersmanagements und den programmspezifischen Begleitmöglichkeiten eine wertvolle Unterstützung bei der Integrationsaufgaben zugewanderter Menschen für die Stadt Cottbus/Chóśebuz.

Aus dem zeitlichen Zusammentreffen der sich stabilisierenden Einwohnerzahl und dem anhaltenden Zuzug von geflüchteten Menschen ergeben sich für die Stadt Cottbus/Chóśebuz außerdem große Herausforderungen und Handlungsbedarfe im Bereich der sozialen Infrastruktur. Dies betrifft die Betreuungsbereiche Kita, Schule und Hort gleichermaßen. Neben dem nach wie vor großen Investitionsrückstau im Bestand dieser Einrichtungen sind dringend ergänzende Neubaumaßnahmen erforderlich, um der zuletzt wieder stark gewachsenen Nachfrage gerecht werden zu können.