Unsere Aufgaben
Kein anderes Thema berührt uns emotional so sehr und führt zu großen Unsicherheiten, wie die Frage, wie Kinder und Jugendliche vor Misshandlung, Vernachlässigung, Missbrauch geschützt werden können.
Die Verfassung des Landes Brandenburg (Art. 27 Abs. 3) sagt ausdrücklich, dass Kinder in besonderer Weise den Schutz von Staat und Gesellschaft genießen. Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des SGB VIII im Oktober 2005 und der Aufnahme des § 8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ die Handlungsweisen für das Jugendamt aber auch alle Dienste und Einrichtungen, die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erbringen, festgeschrieben.
Am 15. Dezember 2010 verabschiedeten die Stadtverordneten das Kinderschutzkonzept der Stadt Cottbus.
Im Jahr 2007 erarbeiteten die Fachkräfte der Kinder-und Jugendhilfe ein gemeinsames Konzept, welches Standards in der Umsetzung des § 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - für die Stadt Cottbus beschrieb (Kinderschutzkonzept der Stadt Cottbus aus Sicht der Jugendhilfe). An der Umsetzung des Konzeptes ist seit dem kontinuierlich gearbeitet worden.
Die fachliche Begleitung erfolgte durch den Jugendhilfeausschuss.
Das vorliegende Kinderschutzkonzept macht deutlich, dass sich Kinderschutz nicht nur auf die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe beschränkt. Neben der Vereinbarung zu verbindlichen Standards in der Umsetzung des § 8a SGB VIII- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - ist es gelungen, ein tragfähiges Netzwerk Kinderschutz Cottbus aufzubauen (siehe Konzept S. 8) und auf dessen Grundlage gemeinsame Arbeitsstrukturen sowie Leitfäden, Dokumentationen und Vereinbarungen mit den Kooperationspartnern aus Bildung, Medizin, Polizei und Justiz zu erarbeitet werden konnten.
Die Kooperationsvereinbarung mit den Cottbuser Grundschulen ist ein Ergebnis dessen.
Ständige Angebote der Weiterbildung für die verschiedenen Leistungsbereiche und Kooperationspartner unterstützen diesen Prozess. Dieses Konzept befindet sich in ständiger Weiterentwicklung, gemeinsam mit allen Kooperationspartnern. Dabei rückt die Prävention neben der Intervention mehr in den Vordergrund.
Mit dem Beschluss des Kinderschutzkonzeptes positioniert sich die Stadt Cottbus deutlich dazu, dass Kinderschutz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten ist, die von allen Institutionen, die Zugang zu Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Familien haben, wahrgenommen werden muss.