Geltungsbereich Feldstraße
Geltungsbereich Feldstraße
Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 28.09.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N/34/131 "Wohngebiet Feldstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von ca. 2,7 ha umfasst die in der Gemarkung Schmellwitz, Flur 69 gelegenen Flurstücke 503, 1037, 1038, 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1057, 1058, 1134, 1135, 1136, 1137, 1140, 1141, 1323, 1324, 1325, 1383, 1385, 1403, 1404, 1436, 1437, 1439, 1440.

Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch die Straße Am LUG, im Osten durch die Feldstraße, im Süden durch den Fußweg zwischen Feldstraße und Schmellwitzer Straße und im Westen durch die Schmellwitzer Straße gebildet. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO. Künftig soll hier die 2. Reihe-Bebauung ermöglicht werden.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich für den Zeitraum vom 31.10.2022 bis einschließlich 04.11.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. N/34/131 „Wohngebiet Feldstraße“ werden nach § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) im an dieser Stelle zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 08.11.2022 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus/Chóśebuz zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de . Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde wird ausgeschlossen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 47.58 KByte ‧ 31.01.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO.

Unterlagen zum Download:

Geltungsbereich Bebauungsplan ‧ PDF ‧ 610.51 KByte ‧ 14.10.2022

Übersichtsplan ‧ PDF ‧ 542.02 KByte ‧ 14.10.2022