Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 29.06.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Cottbuser Hauptstrand“ beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 33 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens am zukünftigen Cottbuser Ostsee wird durch das zukünftige Hafenquartier Cottbus im Nordwesten, dem See im Nordosten, der Ortslage Schlichow im Südosten, der Schlichower Höhe und dem Sandtagebau im Süden sowie der B 168 im Westen begrenzt. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Cottbuser Hauptstrand“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche und freiraumplanerische Entwicklung des Standortes geschaffen werden. Ziel ist es, den Standort des zukünftigen Cottbuser Hauptstrandes am Cottbuser Ostsee mit regionaler Ausstrahlung zwischen dem Hafenquartier Cottbus, der Ortslage Schlichow und der Schlichower Höhe zu entwickeln.