Kommunale Horte und Angebote der Kindertagespflege

Die neue Kita-Gebührensatzung ist wirksam ab dem 01.08.2016 für die vier kommunalen Horte der Stadt Cottbus und das Angebot der Kindertagespflege.

Im Vergleich zu der alten Gebührensatzung ändern sich die Elternbeiträge für die kommunalen Einrichtungen und die Kindertagespflege im Bereich der alten Einkommensgrenzen 16.500 – 64.500 Euro wie folgt:

Kindertagespflege Hort
Größte Absenkung: - 67 Euro - 25 Euro
Größte Erhöhung: + 13 Euro + 24 Euro

Die bisherige obere Einkommensgrenze wird von 64.500 auf 102.000 Euro angehoben. Für Eltern, die bisher den Höchstsatz entsprechend der alten Obergrenze gezahlt haben, aber über ein höheres Jahresbruttoeinkommen verfügen, steigen durch die neue Obergrenze die Elternbeiträge. Dies betrifft ca. 20 % der Eltern in den kommunalen Horten und der Kindertagespflege. Bis 102.000 Euro Jahresbruttoeinkommen zahlen diese Eltern nun den gleichen Prozentsatz vom Einkommen wie die Eltern in den darunter liegenden Einkommensgruppen.

Durch diese Festlegung sind Beitragserhöhungen für Eltern im Bereich der obersten Einkommensgrenze von bis zu 133 Euro möglich.

Freie und private Träger

Die freien und privaten Träger von insgesamt 65 Kindertageseinrichtungen legen ihre Elternbeiträge selbst fest und stellen dazu laut Gesetz das Einvernehmen mit der Stadt Cottbus her.

Derzeit ist die prozentuale Belastung der Eltern bei den jeweiligen Trägern sehr unterschiedlich:

monatlicher Anteil am
Jahresbruttoeinkommen
Differenzen
0 bis 3 Jahre: 0,28 % bis 0,43 % 95 Euro
3 Jahre bis Schuleintritt: 0,24 % bis 0,38 % 88 Euro
Grundschulalter: 0,19 % bis 0,28 % 56 Euro

Bei vollständiger Anwendung der Empfehlung zum Einvernehmen der Stadt Cottbus durch die freien Träger ist gesichert, dass die prozentuale Belastung innerhalb der jeweiligen Altersgruppe für jede Einkommensgrenze in jeder Kindertageseinrichtung die gleiche ist.

Die Freien Träger von Kindertagesstätten in Cottbus sind in der AG 78 zusammengeschlossen. Diese AG hat am 29.04.2016 eine Stellungnahme zum Entwurf der „Empfehlung zum Einvernehmen zu den Elternbeiträgen" abgegeben. Darin heißt es: „In Abhängigkeit der Prüfung durch den jeweiligen Träger, wird die Ausweitung der bisherigen Einkommensgrenzen auf Einkommen bis 102 T€ unter Berücksichtigung der sozialen Belastbarkeit der oberen Einkommensgruppen als sachgerecht angesehen,…"

Was man noch wissen sollte

Die gesamte Leistung der Kindertagesbetreuung kostet 2016 in Cottbus ca. 40 Mio. Euro, davon tragen die Stadt Cottbus ca. 61 %, das Land Brandenburg ca. 27 % und die Eltern ca.12 %.

Die Kita Gebührensatzung der Stadt Cottbus wurde im Mai 2016 im Pressegespräch vorgestellt, danach in acht öffentlichen Ausschusssitzungen diskutiert und in der Stadtverordnetenversammlung am 25. Mai 2016 diskutiert und beschlossen.

Im Land Brandenburg gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Kalkulation und Höhe der Elternbeiträge in Kitas.