17.08.2021
Beschränkung der Anzahl der Besucherinnen und Besucher bei Veranstaltungen – 7-Tage-Inzidenz aktuell bei 55
Entsprechend §§ 8 Abs. 2, 18 Abs. 3 und 20 Abs. 3 UmgVO der Zweiten Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV) vom 29. Juli 2021 gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe, also ab Mittwoch, 18.08.2021, eine Begrenzung der Personenzahl auf höchstens 5 000 gleichzeitig teilnehmende Besucherinnen und Besucher bei Veranstaltungen, Festivals u. ä. …