Aufgaben

  • Persönliche oder telefonische Beratung für alle, die sich über AIDS und sexuell übertragbare Krankheiten umfassend informieren wollen
  • Unterstützung und Beratung für Menschen mit HIV und AIDS zu sozialrechtlichen und medizinischen Belangen
  • Untersuchungen zu HIV und zu bestimmten sexuell übertragbaren Erkrankungen werden anonym und kostenlos durchgeführt

Rechtsgrundlagen

  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz § 10 vom 03.06.1994
  • Infektionsschutzgesetz § 19 vom 20.07.2000

Gebühren

keine