Stadtverwaltung Cottbus

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 27.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. S/70/127 „Urbanes Gebiet Hardenbergstraße“, Spremberger Vorstadt einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung Dezember 2023 gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Zudem wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes von „Wohngebiet Hardenbergstraße“ in „Urbanes Gebiet Hardenbergstraße“ geändert. Insgesamt sollen künftig ca. 120 Wohneinheiten sowie Gewerbe- und Büroräume entstehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 2 ha in der Gemarkung Spremberger Vorstadt. Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines Urbanen Gebietes nach § 6a BauNVO vor.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die im Privateigentum befindlichen Flurstücke 241, 244 und 245 der Flur 134 in der Gemarkung Spremberger Vorstadt.

Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich aus beigefügtem Kartenausschnitt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 auf der Seite www.cottbus.de/bauplanung .

Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr

Zu den veröffentlichten Unterlagen können Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 07.06.2024 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse Bauplanung@Cottbus.de .

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzhinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Unterlagen zum Download