Fachbereich Stadtentwicklung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat am 24.11.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W/52/122 „Nördliches Bahnumfeld - West“ beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planaufstellung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Daher wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. W/52/122 „Nördliches Bahnumfeld - West“ in der Fassung vom 26. März 2024 einschließlich seiner Begründung zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum vom 22.04.2024 bis einschließlich 24.05.2024 im Internet an dieser Stellezur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während dieser Zeit können zu den veröffentlichten Unterlagen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise vorgebracht werden. Diese sind spätestens bis zum 27.05.2024 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67 in 03044 Cottbus zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail an die Adresse bauplanung@cottbus.de .

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt ‧ PDF ‧ 118.22 KByte ‧ 28.03.2019 Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO).

Folgende Unterlagen werden bereitgestellt:

- Begründung ‧ PDF ‧ 3.99 MByte ‧ 19.04.2024 Bebauungsplan Nr. W/52/122 "Nördliches Bahnumfeld West"

- Planzeichnung ‧ PDF ‧ 1.96 MByte ‧ 19.04.2024 Bebauungsplan Nr. W/52/122 "Nördliches Bahnumfeld West"

1Vorentwurf Stand März 2024 ‧ PDF ‧ 1.96 MByte ‧ 19.04.2024
2Vorentwurf Stand März 2024 ‧ PDF ‧ 3.99 MByte ‧ 19.04.2024