Beratungsgegenstand
Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe nach § 81 Gemeindeordnung Land Brandenburg, in Verbindung mit § 28 Abs. 2 Nr. 16 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Höhe von 318,1 TEuro zu Gunsten der Haushaltsstelle 1.6700.638000
Status
beschlossen
Einstellungsdatum
22.09.2009

Dokumente

behandelt am