Jan Gloßmann

In den Anlagen des Schillerplatzes darf kein Alkohol mehr getrunken werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz am 10.05.2022 im Internet unter www.cottbus.de/alkoholverbot veröffentlicht. Dort ist auch der exakte Geltungsbereich abrufbar. Das so genannte Alkoholverbot tritt am 11.05.2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.10.2022.

Mit diesem Schritt reagiert die Stadtverwaltung auf eine Vielzahl von Beschwerden von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Bürgerinitiativen über die Zustände am Schillerplatz.

Die zuständige Ordnungsbehörde musste wiederholt feststellen, dass sich spontane Personenansammlungen am Schillerplatz zusammenfanden, um sich vorbeikommenden Passanten in gefahrdrohender Weise zu nähern oder diese zu belästigen. Infolge übermäßigen Alkoholgenusses sank dabei die Hemmschwelle, massive Störungen durch trunkenheitsbedingtes Verhalten sowie Anpöbeln von Passanten, Sachbeschädigungen und Körperverletzungsdelikten der einzelnen Gruppen untereinander oder gegenüber unbeteiligten Dritten waren die Folge. Darüber hinaus verunreinigen diese Personen öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen durch die Verrichtung der Notdurft und durch Wegwerfen von Unrat und Glasflaschen.

Manuel Helbig, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit: „Ursächlich für diese Störungen ist eine etablierte und gefestigte Partyszene, welche vor allem durch übermäßigen Konsum von Alkohol auffällt.“

Die Allgemeinverfügung sowie die Karte mit dem genauen Bereich ist auf www.cottbus.de/alkoholverbot und am Ende dieser Seite veröffentlicht sowie in den Foyers der Verwaltungsstandorte am Neumarkt, in der Karl-Marx-Straße (Technisches Rathaus) und im Sicherheitszentrum in der Berliner Straße 154 ausgehangen.

Wer ab dem 11.05.2022 gegen das Alkoholverbot verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.